Gross-Strukturen im Bereich von Gittermasten

Eine extensiv bewirtschaftete Fläche ab einer Are Grundfläche, die mit mindestens 2 unterschiedlichen Deckungstypen strukturiert ist, kann gemäss unserem Bonus-System als Gross-Struktur gelten.

Oftmals sind nicht nur ökologische, sondern auch betriebswirtschaftliche Aspekte entscheidend, ob solch eine Massnahme realisiert werden kann. Wo bereits Bewirtschaftungshindernisse bestehen, wird die Anlage aus der betrieblichen Sicht eher gutgeheissen.

Unser Ziel sind Pilotmassnahmen nach folgendem Prinzip:

Die aufwändig zu bewirtschaftenden Kleinflächen um die Stelen sollen deutlich extensiviert und mit unterschiedlichen Elementen strukturiert werden. Was erlaubt ist, regeln einige Netzbetreiber in schriftlichen Dokumenten, so z.B. die swissgrid und die Elektizitätswerke der Stadt Zürich (EWZ).

Und so konnten dank der unkomplizierten Zusammenarbeit mit den erwähnten Netzbetreiberinnen in der Schlussphase des Projekts noch zwei Pilotmassnahmen realisiert werden.

Die jeweilige Lage des Mastens zur Bewirtschaftungsrichtung, Parzellengrenze, Topografie etc. sind ebenso massgeblich für die Ausgestaltung wie die Aspekte der Arten- bzw. Biotopförderung.

Die Freileitungen von Stromnetzbetreiber queren nicht nur die Landschaft des Zimmerbergs über viele Kilometer Strecke. Alleine im Südteil des Bezirks Horgen stehen rund 30 Gittermasten in regelmässigen, linearen Abständen. Deshalb sehen wir in den Gross-Strukturen bei Gittermasten oder vergleichbaren Bewirtschaftungshindernissen ein grosses Potential für Trittsteinbiotope im Sinne der Ökologischen Infrastruktur.

Bereits sind auch in anderen Regionen Projekte mit derselben Absicht gestartet, z.B. jenes von Pro Natura.